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Altersvorsorge für Selbstständige

Geschrieben von IDEAL Redaktionsteam | Jul 27, 2026 9:24:07 AM

Das Wichtigste in Kürze

  • Selbstständige sind für ihre Altersvorsorge vollständig selbst verantwortlich, da sie anders als Angestellte nicht automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

  • Eine sinnvolle Altersvorsorge für Selbstständige kombiniert in der Regel mehrere Bausteine, etwa eine steuerlich geförderte Grundabsicherung ergänzt durch eine private Rentenversicherung oder Kapitalanlagen.

  • Selbstständige haben folgende Möglichkeiten zur Altersvorsorge: Rürup-Rente, private Rentenversicherung, freiwillige gesetzliche Rentenversicherung, ETF-Sparpläne, Immobilien, Altersvorsorgedepot (ab 2027).

  • Die private Rentenversicherung ist ein flexibler Vorsorgebaustein für Selbstständige, der sich individuell an schwankende Einkommenssituationen anpassen lässt. Die IDEAL UniversalLife vereint dabei Alters- und Risikovorsorge in einem transparenten Versicherungskonto und lässt sich flexibel an die jeweilige Lebenssituation anpassen.

  • Wer als Selbstständiger über Jahre keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat, hat im Rentenalter keinen gesetzlichen Rentenanspruch und ist im schlimmsten Fall auf die staatliche Grundsicherung von 563 Euro monatlich angewiesen (Stand 2026).

  • Als Faustregel gilt: 10 bis 15 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens für die Altersvorsorge zurückzulegen, wobei ein früher Beginn die notwendigen Beiträge erheblich reduziert.

  • Zur Berechnung der eigenen Rentenlücke empfiehlt es sich, das gewünschte Nettoeinkommen im Alter den voraussichtlichen Rentenansprüchen gegenüberzustellen und daraus den notwendigen monatlichen Sparbetrag abzuleiten. 

Warum die Altersvorsorge für Selbstständige so wichtig ist

Selbstständige genießen viele Freiheiten: sie sind ihr eigener Chef, haben keinen Arbeitgeber der Vorschriften macht und die Möglichkeit über Projekte selbst zu entscheiden. Doch diese Freiheit hat in Bezug auf die Altersvorsorge auch einen Preis.

Während Angestellte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und dabei von den Beiträgen des Arbeitgebers profitieren, liegt die Verantwortung für die Altersvorsorge bei Selbstständigen vollständig in den eigenen Händen. Deshalb besteht für Selbstständige das Risiko einer erheblichen Versorgungslücke im Alter. 

Wie real dieses Risiko ist, zeigen aktuelle Zahlen: Laut dem Altersbericht der Bundesregierung verfügt jeder zweite Selbstständige im Ruhestand über weniger als 1.000 Euro Nettoeinkommen pro Monat. Zum Vergleich: Für einen Einpersonenhaushalt werden in Deutschland durchschnittlich rund 1.500 Euro monatlich für Wohnen, Essen und Freizeit veranschlagt.

Anders als Angestellte können Selbstständige bei der Altersvorsorge nicht auf ein automatisiertes System vertrauen. Sie müssen aktiv entscheiden: Welche Vorsorgeformen kommen infrage? Wie viel kann und sollte monatlich eingezahlt werden? Welche steuerlichen Vorteile lassen sich nutzen? Diese Fragen lassen sich beantworten, erfordern aber eine bewusste Auseinandersetzung mit dem Thema. Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene Wege, als Selbstständiger eine solide Altersvorsorge aufzubauen, von der freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung über die Rürup-Rente bis hin zur privaten Rentenversicherung. Welche Optionen es gibt und wie sie sich unterscheiden, zeigt dieser Ratgeber.

Gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige: Pflicht oder freiwillig?

Wer in Deutschland selbstständig arbeitet, ist nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Ob und in welcher Form eine Versicherungspflicht besteht, hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab. Für viele Selbstständige gilt daher: Die Altersvorsorge ist Eigenverantwortung.

Wer ist rentenversicherungspflichtig?

Entgegen einer verbreiteten Annahme unterliegen bestimmte Berufsgruppen auch in der Selbstständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Dazu zählen unter anderem:

  • Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind und einen zulassungspflichtigen Beruf ausüben

  • Lehrer und Erzieher, die selbstständig tätig sind und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen

  • Hebammen und Entbindungspfleger

  • Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse (KSK) abgesichert sind. Die KSK übernimmt dabei die Hälfte der Beiträge, ähnlich wie ein Arbeitgeber bei Angestellten

  • Seelotsen sowie bestimmte weitere Berufsgruppen nach § 2 SGB VI

Für alle anderen Selbstständigen besteht grundsätzlich keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie können jedoch auf Antrag die freiwillige Versicherung wählen oder sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag pflichtversichern lassen.

Wer unsicher ist, ob die eigene Tätigkeit eine Versicherungspflicht begründet, sollte dies direkt bei der Deutschen Rentenversicherung klären.

Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige

Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind, können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Diese Option steht allen Personen offen, die mindestens 16 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz in Deutschland haben und nicht anderweitig pflichtversichert sind.

Beitragshöhe 2026: Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 112,16 Euro, der Höchstbeitrag 1.571,70 Euro. Die Höhe lässt sich innerhalb dieser Grenzen frei wählen und flexibel anpassen. Beiträge können monatlich oder als Jahresbetrag entrichtet werden. Eine weitere Möglichkeit ist der gezielte Kauf von Rentenpunkten, um Versicherungslücken zu schließen oder den späteren Rentenanspruch gezielt zu erhöhen.

Vorteile der freiwilligen Einzahlung:

  • Aufbau oder Erhöhung von Rentenansprüchen

  • Erfüllung von Wartezeiten, die für bestimmte Rentenarten vorausgesetzt werden (Mindestzahl an Beitragsjahren)

  • Absicherung bei Erwerbsminderung und Hinterbliebenenversorgung

  • Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen

Nachteile im Vergleich zur privaten Vorsorge:

  • Keine Kapitalauszahlung möglich, ausschließlich lebenslange Rentenzahlung

  • Beiträge sind im Todesfall nur eingeschränkt vererbbar

  • Geringere Flexibilität bei schwankenden Einnahmen, da Beiträge zwar anpassbar, aber an gesetzliche Mindestgrenzen gebunden sind

  • Rendite abhängig von der Entwicklung des Rentensystems und der Lebenserwartung

Die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung ist für Selbstständige vor allem dann sinnvoll, wenn bereits Vorjahre mit Pflichtbeiträgen bestehen und Versicherungslücken gezielt geschlossen werden sollen.

Was gilt, wenn Sie als Selbstständiger keine Rentenversicherung gezahlt haben?

Wer über Jahre hinweg keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat, hat im Rentenalter keinen gesetzlichen Rentenanspruch. Ohne anderweitige Vorsorge droht im Alter nur die staatliche Grundsicherung von 563 Euro monatlich (Stand 2026).

Beitragslücken lassen sich begrenzt schließen: Freiwillige Beiträge für das zurückliegende Jahr können noch bis zum 31. März des Folgejahres nachgezahlt werden, weiter zurückliegende Jahre sind in der Regel nicht mehr zugänglich. Existenzgründer können zudem einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen. Wer die Lücken nicht oder nur teilweise schließen kann, sollte die fehlende Absicherung über private Vorsorgeprodukte aufbauen. Je früher damit begonnen wird, desto geringer fallen die notwendigen Beiträge aus.

Altersvorsorge für Freiberufler: Besonderheiten im Vergleich

Steuerrechtlich unterscheidet das Einkommensteuergesetz zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern. Zu den freien Berufen zählen typischerweise Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure oder Journalisten. Gewerbetreibende hingegen üben eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit aus und sind gewerbesteuerpflichtig. Für die Altersvorsorge ist diese Unterscheidung aus einem konkreten Grund relevant.

Bestimmte Freiberufler sind als Angehörige sogenannter kammerfähiger Berufe verpflichtet, einem berufsständischen Versorgungswerk beizutreten. Das betrifft unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Psychotherapeuten. Bundesweit gibt es 91 solcher Versorgungswerke mit insgesamt mehr als einer Million Mitgliedern. Wer Pflichtmitglied ist, wird gleichzeitig von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit. Gewerbetreibende haben keinen Zugang zu diesen Versorgungswerken.

Die Leistungen umfassen Altersrente, Berufsunfähigkeitsabsicherung und Hinterbliebenenversorgung. Die Beiträge orientieren sich am Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung von 18,6 Prozent, werden von Selbstständigen jedoch vollständig selbst getragen. Da die Versorgungswerke nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert werden und kein sozialer Ausgleich stattfindet, können die Rentenleistungen im Schnitt höher ausfallen als in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Für Gewerbetreibende ohne Zugang zu einem Versorgungswerk bleibt die Altersvorsorge vollständig in Eigenverantwortung. Für Freiberufler mit Versorgungswerk gilt: Die Pflichtabsicherung bildet eine solide Grundlage, ersetzt aber keine ergänzende private Altersvorsorge, da auch Versorgungswerke keine vollständige Absicherung des individuellen Lebensstandards im Ruhestand garantieren.

Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge gibt es für Selbstständige?

Rürup-Rente (Basisrente)

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist für viele Selbstständige das steuerlich attraktivste Vorsorgeprodukt. Beiträge können bis zu einem Höchstbetrag von 30.826 Euro jährlich für Alleinstehende bzw. 61.652 Euro für gemeinsam Veranlagte vollständig als Sonderausgaben abgesetzt werden (Stand 2026). Die Rürup-Rente eignet sich vor allem für Selbstständige mit höherem Einkommen und entsprechend hohem Steuersatz. Nachteile: Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente, eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Zudem unterliegen die Rentenzahlungen der nachgelagerten Besteuerung.

Private Rentenversicherung für Selbstständige

Die private Rentenversicherung bietet im Vergleich zur Rürup-Rente mehr Flexibilität: Beiträge lassen sich in vielen Tarifen anpassen, aussetzen oder durch Zuzahlungen erhöhen, was gerade bei schwankenden Einnahmen ein wichtiger Vorteil ist. Je nach Produkt sind Garantierenten wählbar, die eine lebenslange Mindestauszahlung sichern, unabhängig von der Kapitalmarktentwicklung. Anders als bei der Rürup-Rente ist in manchen Tarifen auch eine Kapitalauszahlung möglich. Die steuerliche Förderung fällt geringer aus als bei der Basisrente, dafür bietet die private Rentenversicherung mehr Gestaltungsspielraum. Ein Beispiel für ein flexibles Produkt in diesem Bereich ist die IDEAL UniversalLife: Als transparentes Versicherungskonto vereint sie Alters- und Risikovorsorge in einem Vertrag und lässt sich individuell an die jeweilige Lebenssituation anpassen.

Riester-Rente für Selbstständige

Die Riester-Rente richtet sich grundsätzlich an pflichtversicherte Arbeitnehmer und ist für die meisten Selbstständigen daher nicht zugänglich. Eine Ausnahme gilt für Selbstständige, die freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und damit zum förderberechtigten Personenkreis gehören, sowie für Ehepartner unmittelbar Förderberechtigter. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, sollte andere Vorsorgewege prüfen.

Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige

Die betriebliche Altersvorsorge steht den meisten Selbstständigen nicht zur Verfügung, da sie grundsätzlich ein Angestelltenverhältnis voraussetzt. Eine Ausnahme gilt für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine betriebliche Altersvorsorge über ihr Unternehmen abschließen, auch wenn sie sozialversicherungsrechtlich als selbstständig gelten. Da die steuerlichen Anforderungen hier komplex sind, ist eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater empfehlenswert.

ETF-Sparpläne und weitere Kapitalanlagen

ETF-Sparpläne bieten hohe Flexibilität und langfristig gute Renditechancen bei vergleichsweise geringen Kosten. Anders als bei geförderten Vorsorgeprodukten gibt es jedoch keine steuerliche Förderung in der Ansparphase. Zudem unterliegen Kapitalanlagen Wertschwankungen, was die Planungssicherheit im Vergleich zu einer garantierten Rentenversicherung einschränkt. ETF-Sparpläne eignen sich daher eher als ergänzender Baustein zu einer geförderten Basisabsicherung als zur alleinigen Altersvorsorge.

Immobilien als Altersvorsorge

Immobilien gelten als sachwertbasierte Form der Altersvorsorge und können durch Mieteinnahmen oder die mietfreie Eigennutzung zur Absicherung im Alter beitragen. Chancen liegen in der potenziellen Wertsteigerung und dem Inflationsschutz. Risiken bestehen in der Illiquidität des Kapitals, laufenden Instandhaltungskosten, Leerstand sowie der Abhängigkeit von regionalen Immobilienmärkten. Immobilien sind kein Ersatz für eine strukturierte Altersvorsorge, können diese aber sinnvoll ergänzen.

Altersvorsorgedepot ab 2027

Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 soll das Altersvorsorgedepot die bisherige Riester-Rente ablösen. Für Selbstständige ist das eine relevante Neuerung: Erstmals sind auch Freelancer, Unternehmer und Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht förderberechtigt.

Das Depot ermöglicht staatlich geförderte Investitionen in ETFs und Fonds ohne verpflichtende Beitragsgarantie. Die Förderung ist gestaffelt und beträgt maximal 540 Euro Grundzulage pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. In der Ansparphase fällt keine Abgeltungssteuer an, besteuert werden erst die Auszahlungen im Alter.

Zu beachten: Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Auszahlungen unterliegen dem vollen persönlichen Einkommensteuersatz. Ob das Altersvorsorgedepot gegenüber einem ungeförderten ETF-Sparplan vorteilhafter ist, hängt von der individuellen Steuersituation ab.

Altersvorsorge für Selbstständige steuerlich absetzen

Wer als Selbstständiger für das Alter vorsorgt, kann bestimmte Beiträge steuerlich geltend machen und so die laufende Steuerlast senken. Welche Produkte absetzbar sind und in welcher Höhe, hängt von der jeweiligen Vorsorgeform ab.

Die Beiträge werden in der Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung eingetragen. Die steuerliche Entlastung wirkt unmittelbar durch die Reduzierung des zu versteuernden Einkommens. Im Gegenzug unterliegen die späteren Rentenleistungen der nachgelagerten Besteuerung.

Vorsorgeprodukt

Steuerliche Absetzbarkeit

Nachgelagerte Besteuerung

Rürup-Rente Ja, als Sonderausgabe Ja
 Gesetzliche Rentenversicherung (freiwillig)  Ja, als Sonderausgabe Ja
 Private Rentenversicherung  Eingeschränkt (Ertragsanteil ) Teilweise
 Altersvorsorgedepot (ab 2027)  Ja, als Sonderausgabe Ja (80 % der Auszahlung)
 ETF-Sparplan (ungefördert)  Nein Abgeltungssteuer auf Erträge
 Immobilien (vermietet)  Teilweise (Werbungskosten, AfA) Mieteinnahmen sind steuerpflichtig

Mehr Informationen zur Besteuerung von Renten erhalten Sie in unserem Ratgeber zur Rentenbesteuerung.

Wie viel sollten Selbstständige für die Rente zurücklegen?

Faustregel: 10 bis 15 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens sollten für die Altersvorsorge zurückgelegt werden. Die notwendige Vorsorgehöhe hängt vom angestrebten Lebensstandard im Ruhestand, dem aktuellen Einkommen, dem geplanten Renteneintrittsalter und bereits vorhandenen Ansprüchen ab.

Ebenfalls relevant ist der Zeitfaktor: Wer erst zehn Jahre vor dem Renteneintritt beginnt, muss monatlich fast dreimal so viel sparen wie jemand, der 20 Jahre Zeit hat. Frühzeitiges Handeln reduziert den notwendigen Beitrag erheblich.

Was ist die beste Altersvorsorge für Selbstständige?

Die beste Altersvorsorge für Selbstständige ist keine einzelne Lösung, sondern das Ergebnis einer durchdachten Strategie. Denn je nach Berufsgruppe, Einkommenshöhe, Alter und persönlicher Risikobereitschaft kommen unterschiedliche Produkte und Kombinationen infrage.

Ein sinnvoller Ansatz folgt dabei einer klaren Priorität: Zunächst sollte die steuerlich geförderte Grundabsicherung stehen, etwa über die Rürup-Rente oder das Versorgungswerk. Darauf aufbauend können flexible Bausteine wie eine private Rentenversicherung oder ein ETF-Sparplan ergänzt werden.

Entscheidend ist, die eigene Vorsorgestrategie regelmäßig zu überprüfen und an veränderte Lebens- und Einkommenssituationen anzupassen. Gerade für Selbstständige, deren Einnahmen schwanken können, ist eine flexible und zugleich planungssichere Lösung besonders wichtig.

Die IDEAL Versicherung bietet mit der IDEAL UniversalLife ein Produkt, das genau diese Anforderungen vereint: flexible Beitragsgestaltung, transparente Kontoführung und die Kombination von Alters- und Risikovorsorge in einem Vertrag. Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich individuell beraten!

Jetzt handeln: Altersvorsorge als Selbstständiger richtig angehen

Der beste Zeitpunkt für den Aufbau einer Altersvorsorge ist jetzt. Die folgenden Schritte helfen dabei, strukturiert vorzugehen:

  1. Ist-Situation klären: Bestehende Rentenansprüche ermitteln, etwa über die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung oder den Jahresauszug des Versorgungswerks.

  2. Rentenlücke berechnen: Gewünschtes Nettoeinkommen im Alter dem voraussichtlichen Rentenanspruch gegenüberstellen und die monatliche Lücke beziffern.

  3. Versicherungspflicht prüfen: Klären, ob für die eigene Tätigkeit eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht besteht oder ob ein freiwilliger Beitritt sinnvoll ist.

  4. Vorsorgeprodukte vergleichen: Steuerlich geförderte Produkte wie die Rürup-Rente vorrangig prüfen, anschließend ergänzende Bausteine wie eine private Rentenversicherung oder das Altersvorsorgedepot ab 2027 in Betracht ziehen.

  5. Strategie festlegen und regelmäßig überprüfen: Eine individuelle Vorsorgestrategie entwickeln und jährlich an veränderte Einkommens- und Lebenssituationen anpassen.

FAQ Modul - IDEAL Services

Die häufigsten Fragen zu Altersvorsorge für Selbstständige

Für Selbstständige gibt es keine Einheitslösung. Die Rürup-Rente ist aufgrund der hohen steuerlichen Absetzbarkeit für viele der sinnvollste Einstieg. Ergänzend kommen eine private Rentenversicherung, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder ab 2027 das Altersvorsorgedepot infrage. Welche Kombination am besten passt, hängt von Einkommen, Berufsgruppe und individueller Lebenssituation ab.

Als grobe Orientierung gilt: 10 bis 15 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens sollten für die Altersvorsorge zurückgelegt werden. Wer spät beginnt oder eine größere Versorgungslücke schließen muss, sollte diesen Anteil erhöhen. Entscheidend ist, die eigene Rentenlücke zu kennen und den monatlichen Sparbeitrag darauf auszurichten.