Wenn es um die Pflege von pflegebedürftigen Menschen geht, muss zunächst einmal die stationäre Pflege und die ambulante Pflege unterschieden werden.
Stationäre Pflegekosten sind so ausgelegt, dass unter Berücksichtigung der Zuzahlung der gesetzlichen Pflegekasse der Eigenanteil in jedem Pflegegrad immer in identischer Höhe ausfällt (ab Pflegegrad 2). Der Bundesdurchschnitt des Eigenanteils liegt bei 3.123 € monatlich (vdek-Zahlen, Stand 1.7.2024).
Auch die teilstationäre Pflege ist möglich, dabei wird ein Teil der Pflege zu Hause erbracht. Es gibt sowohl Tages- als auch Nachtpflegeeinrichtungen. Für die Pflegegrade 2-5 gibt es von der Pflegekasse einen Zuschuss von 1.612 €. Auch hier muss der Rest selber getragen werden. Wird die restliche Zeit nicht von einem ambulanten Dienst abgedeckt, kommt der zeitliche Aufwand der Angehörigen dazu. Ab der Pflegestufe 2 kann man mindestens 3 Stunden Aufwand pro Tag kalkulieren.
Ambulante Pflegekosten sind zu großen Teilen Arbeitslohn und variieren daher stark nach dem notwendigen zeitlichen Aufwand. Wie oft die Pflegedienste kommen, hängt davon ab, wie viel Unterstützung die Pflegebedürftigen brauchen. Sie können von mehrmals täglich bis zu wöchentliche Unterstützung variieren.
Als Preisindikation soll z. B. eine tägliche große Körperhygiene dienen, die inkl. An- und Abfahrt bei rund ca. 1.200 € monatlich kostet.
Stand 21.10.2022
Sollte man überlegen, ob Teile der ambulanten Pflege durch Familienmitglieder geleistet werden können, sollte man sich folgende Fragen stellen:
Welche Zeit ist – ohne Pflegeleistung – zusätzlich für:
zur eigenen Familie einzuplanen? Oftmals ist ein kompletter zweiter Haushalt „nebenbei“ zu führen + Beschäftigung mit der pflegebedürftigen Person. Hierfür ist ein Zeitaufwand von 4 Stunden täglich realistisch.
In vielerlei Situationen wird es notwendig, die pflegebedürftigen Person körperlich aktiv zu unterstützen. So können Sie Sicherheit geben. Hierbei kann es vorkommen, dass Sie kurzzeitig das ganze Gewicht der pflegebedürftigen Person auffangen müssen. Sind Sie hierzu in der Lage?
Mentale Stärke ist gefragt. Ob bei der Körperhygiene der Eltern, der hohen Gesamtbelastung durch die
Pflegesituation oder bei einer Demenzerkrankung der Eltern. Wie viel halten Sie aus?
Bei den Kosten wird schnell klar, unabhängig, ob ambulante, stationäre oder private Pflege: Es geht um viel Geld. Den Eigenanteil muss der Pflegebedürftige stets aus seinem Einkommen zahlen. Dazu gehört z.B. seine Altersrente, aber auch private Miet- und Zinseinnahmen. Sind die regelmäßigen Einkünfte nicht ausreichend, müssen die Kosten aus dem Vermögen beglichen werden. Das bedeutet zugleich: Hat der Pflegebedürftige keine Einnahmen oder Vermögenswerte, um die Kosten zu decken, müssen unter Umständen die eigenen Kinder zahlen.
Verhindern können Sie das nur, indem Sie frühzeitig mit einer privaten Pflegeversicherung vorsorgen.